Der 70. Deutsche Juristentag behandelte das europäische Urheberrecht als Schwerpunkt. Einen einheitlichen Standpunkt gab es auf der dreitägigen Konferenz dazu allerdings nicht. Vielmehr stellten sich die Juristen zu einzelnen Aspekten – wie Verwertungsrechten, Werknutzungen oder Schrankenregelungen – mal ein bisschen hinter die Urheber, mal etwas hinter die Nutzer und mal hinter Verwerter.