Die Vorratsdatenspeicherung bleibt in der politischen Diskussion, Werbung für Kinder ist wettbewerbsrechtlich nicht generell unzulässig, der Verlag Voland & Quist geht im Markenstreit über „Wanderhure“-Titel in Berufung. Außerdem im Wochenrückblick: Arztrezensionen im Netz, E-Books und Bibliotheken, Datenschutz bei ICANN-Verträgen, Klage gegen Google Books.