Messaggi di Rogue Scholar

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Autore telemedicus.info

Einen Hotelinhaber trifft einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg zufolge keine Störerhaftung, Google entfernt erste Suchergebnisse, deutsche Verlage reichen Kartelbeschwerde gegen Google und Amazon ein. Außerdem im Wochenrückblick: Oberster US-Gerichtshof urteilt zum TV-Dienst Aereo und Handydurchsuchungen.

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Autore David Pachali

Am Mittwoch hat der Oberste US-Gerichtshof ein lang erwartetes Urteil im Streit zwischen „Aereo“ und US-Fernsehsendern gesprochen. Der Dienst, der frei empfangbare terrestrische TV-Signale übers Internet anbietet, verletzt demnach das US-Urheberrecht. Aereo war der Ansicht, keine Lizenzgebühren an die Sender zahlen zu müssen, weil die Nutzer selbst die Übertragung veranlassen würden, nicht aber Aereo.

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Autore Martin Steiger

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat Pläne für Änderungen im Urheberrecht bekannt gegeben. Zwar wird es bis zu einer konkreten Gesetzesvorlage noch länger dauern, die ersten Ankündigungen aber haben es in sich: Von Provider-Sperren über Warnhinweise bis hin zu Haftungsregeln tragen sie einseitig die Handschrift der Unterhaltungs­industrie, kommentiert Martin Steiger.

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Autore telemedicus.info

Flüchtige Kopien von Webseiten im Arbeitsspeicher bleiben erlaubt, „Ping“-Anrufe sind als Betrug strafbar, der BGH entschärft die Störerhaftung bei Familienangehörigen. Außerdem im Wochenrückblick: weiteres Urteil zu Redtube, schlechte Note für Cyber-Abwehrzentrum. EuGH: Lesen von Online-Artikeln ist kein Urheberrechtsverstoß Das Abrufen von Internetseiten ist urheberrechtlich zulässig.

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Autore David Pachali

Youtube praktiziert es mit „Content ID“ schon lange, nun führt auch die Videoplattform Vimeo ein automatisches System ein, das Urheberrechtsverletzungen verhindern soll. In einem Blogpost gibt Vimeo weitere Details zum neuen System. So basiert auch das bei Vimeo eingesetzte System auf einer Datenbank geschützter Audio- und Video-Inhalte, wobei neu hochgeladene Videos auf der Plattform über einen digitalen Fingerabdruck abgeglichen werden.

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Autore Redaktion iRights.info

Was tun bei Abmahnungen? Wann darf man Fotos von anderen bei Facebook hochladen? Wie legal sind Filehoster? Was tut man gegen Cybermobbing? Die Broschüre „Spielregeln im Internet – Durchblicken im Rechtedschungel 1“ von iRights.info und klicksafe.de behandelt diese und weitere Rechtsfragen im Netz. Jetzt ist sie in der vierten, auf den neuesten Stand gebrachten Auflage wieder erhältlich.

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Autore Henry Steinhau

Foto: Dominick CC BY 2.0 Vor wenigen Tagen startete Amazon mit „Prime Instant Video“ ein Online-Streaming-Angebot. Dass der Konzern dafür seine „Prime“-Nutzer mit denen seiner DVD-Verleih-Tochter „Lovefilm“ zu einem großen Kundenstamm verschmilzt, ist ein mäßig spannendes Vertriebsmanöver. Schon interessanter ist, welche Filme in den angeblich 12.000 Titel umfassenden Katalog gelangen.

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Autore Valie Djordjevic

In der Debatte um Streaming und die Zahlungsmodelle der Dienste um Spotify, Youtube und Co. lässt die Cellistin Zoe Keating harte Zahlen sprechen: Sie hat zum zweiten Mal veröffentlicht, wie viel sie online mit Musikaufnahmen verdient. Das Google Doc macht deutlich, dass Verkäufe dabei immer noch die wichtigste Rolle spielen – 92 Prozent der Einkünfte stammen daraus.

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Autore telemedicus.info

Das Landgericht Köln revidiert einen Beschluss zur Herausgabe der Nutzerdaten für die Redtube-Abmahnungen, die Videospielfirma Valve darf nach einem Urteil an nicht übertragbaren Accounts festhalten, das ganze Urteil im Fall „Usedsoft II“ liegt jetzt vor. Außerdem im Wochenrückblick: Prosieben-Sat.1-Übernahme, Schufa-Daten und Nobelpreisnominierung für Edward Snowden.

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Autore David Pachali

In der unendlich verwickelten Geschichte der Redtube-Abmahnungen gibt es heute eine weitere Wendung: Wie das Landgericht Köln mitteilt (PDF), hat es den Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Herausgabe ihrer Nutzerdaten vom Internetprovider in vier Fällen stattgegeben. Die Nutzerdaten zu den IP-Adressen hätten also nicht herausgegeben werden dürfen.