Pubblicato in iRights.info
Autore Robert A. Gehring
Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht gestern berichtete, hat das Berliner Kammergericht in einem Prozeß um die unerlaubte Veröffentlichung zweier Briefe von Grass durch die FAZ gegen die Zeitung entschieden. Nach § 12 des Urheberrechtsgesetzes gilt: Da die Briefe zuvor nicht veröffentlicht worden waren, durfte die FAZ sie auch nicht ohne Grass’ Zustimmung abdrucken.