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Pubblicato in iRights.info
Autore Alexander Wragge

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Youtube muss mehr tun, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Das Portal Youtube ist für die Videos auf seiner Seite mitverantwortlich und fällt bei Urheberrechtsverletzungen unter die sogenannte Störer-Haftung. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA im Fall von zwölf GEMA-geschützten Musiktiteln.