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Author Redaktion iRights.info

Das rechtliche Tauziehen um das Einbetten fremder Inhalte auf eigenen Webseiten geht weiter: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass beim Framing Urheberrechte verletzt werden können, wenn die einbettende Stelle dafür technische Schutzmaßnahmen der Urheber*innen umgeht.