Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat erneut Stellung zum “Heidelberger Appell” genommen.
Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat erneut Stellung zum “Heidelberger Appell” genommen.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der deutsche Hochschulverband streiten mit der Kultusministerkonferenz über die angemessene Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen. Der Börsenverein wirft der Kultusministerkonferenz gesetzwidriges Verhalten vor. „Die Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage“, erklärt der Börsenverein in einer aktuellen Pressemitteilung.
Beim Deutschlandfunk gibt es einen Beitrag dazu, wie der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes — Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven — in der Praxis umgesetzt wird. In der Universität Würzburg sieht das so aus, daß 70.000 Euro Studiengebühren in das Scannen von Fachbüchern investiert wird.
Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.
Einem Artikel in der InformationWeek (13. Februar 2008) zufolge, hat Microsoft eine Umfrage (PDF) unter Teenagern zum Thema Downloads und Urheberrecht durchgeführt.
Das Urheberrecht bekommt auch für Schüler eine immer größere Bedeutung. iRights.info hat darum im neuen Medienkunde-Material des Projekts „ZEIT für die Schule“ ein eigenes Kapitel zum Thema beigetragen. Das gesamte Material, ein Angebot der Wochenzeitung DIE ZEIT, ist für Lehrer kostenlos erhältlich.
Vier US-Schüler verklagen vor einem Gericht in Virginia einen Dienstleister, der für einige Tausend Schulen weltweit eingereichte Arbeiten daraufhin überprüft, ob es sich um Plagiate handelt. Der Vorwurf: Die Firma verletze das Urheberrecht der Schüler an ihren Arbeiten. Sie fordern 900.000 Dollar Schadensersatz. Die beklagte Firma ist iParadigms mit Sitz in Oakland in Kalifornien.
Selbstverantwortung, Kreativität, kritisches Denken und Teamarbeit sind wesentlich, um an einer wissensbasierten Gesellschaft teilhaben zu können. Diese Fähigkeiten werden derzeit in der Schule zu wenig gefördert. „Offene Bildungsressourcen“ könnten dazu beitragen, das zu ändern. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie eines EU-geförderten Forschungsverbunds.
Eine Studie des Berkman Center for Internet and Society, einem Institut der Universität Harvard, untersucht die Rolle des US-Copyrights bei der Entwicklung und Nutzung neuartiger Methoden und Technologien im Unterricht. Fazit: Derartige Initiativen werden durch das Copyright nicht gefördert, sondern behindert.
In einer am Freitag veröffentlichten Empfehlung fordert die EU-Kommission, den Aufbau der Europäischen Digitalen Bibliothek zu beschleunigen. Den europäischen Bürgern soll ein grenzüberschreitender Online-Zugang zu den europäischen Kulturressourcen ermöglicht werden.