Wochenrückblick: ACTA-Abschluss, Vorratsdaten, Günther Jauch
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Die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sind abgeschlossen, die Vorratsdatenspeicherung sorgt weiter für Diskussionen, Günther Jauch verliert den Fotostreit um eine Werbe-Titelseite. Das und mehr im Wochenrückblick.
+++ ACTA-Vertragstext ist fertig
+++ Weiter Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung
+++ Werbekampagne mit Günther Jauch weiter zulässig
+++ ELENA: Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
+++ Street View startet offiziell in 20 deutschen Städten
+++ Bahn gegen Bus-Mitfahrportal: Verhandlung begonnen
ACTA-Vertragstext ist fertig
Die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sind
abgeschlossen, der finale Wortlaut des Abkommens steht. Das haben die
Verhandlungspartner vergangene Woche bekannt gegeben. Das internationale
Handelsabkommen zwischen zwölf Staaten und der Europäischen Union soll
die Durchsetzung von geistigen Schutzrechten erleichtern. Nicht nur das
Abkommen selbst, vor allem die Art und Weise der Verhandlungen war in
der Vergangenheit massiv in die Kritik geraten. So hatten sich selbst
Abgeordnete des Europäischen Parlaments über Intransparenz und
mangelhafte Beteiligung beklagt.
Die
Meldung bei Heise online.
Kurzdarstellung einiger
Änderungen bei urheberrecht.org.
Weiter Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung
Weiterhin erregt die Vorratsdatenspeicherung die Gemüter. So zitierte
die Rheinische Post vergangene Woche Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger in
einem Interview, ihr Ministerium arbeite an einer Lösung, um ein
"Schockfrosten" von Daten als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu
ermöglichen. Wenige Tage später präzisierte sich die Ministerin: Ihre
Aussagen seien nicht so zu verstehen, dass sie sich für das sog. "Quick
Freeze"-Verfahren ausspreche, wie es in den USA praktiziert werde.
Gleichzeitig sprachen sich die Innenminister von Bund und Ländern am
Freitag für eine sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten
aus und forderten Leutheusser-Schnarrenberger auf, "zügig einen
Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist
vorzulegen".
Golem zur Richtigstellung
von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Heute.de
zur Forderung der Innenminister.
**
Günther Jauch verliert Fotostreit um Titelseite**
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche erneut eine Werbekampagne
bestätigt, bei der ein Portraitfoto von Günther Jauch verwendet wurde.
Zur Markteinführung hatte ein Verlag ein fiktives Exemplar seiner neuen
Zeitung zu Werbezwecken erstellt, auf dessen Titelseite unter anderem
das Portrait von Günther Jauch abgedruckt wurde. Daneben befand sich ein
Artikel über eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts mit der
Überschrift "Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu". Das Exemplar wurde in
Werbeanzeigen teilweise verdeckt gezeigt, sodass der Artikel nicht
vollständig zu erkennen war. Dennoch war die Berichterstattung zulässig,
so der BGH. Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei hier
eher geringfügig gewesen, da die Aufmerksamkeit der Zielgruppe eher auf
die Zeitschrift als Gesamtwerk und weniger allein auf das Portrait
gelenkt werden sollte. Auf der anderen Seite sei auch eine beispielhafte
Titelseite zu Werbezwecken von der Pressefreiheit geschützt.
Zur
Pressemeldung des BGH.
**
ELENA: Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben**
Die umstrittene Erfassung von Arbeitnehmerdaten im Rahmen des
"elektronischen Entgeltnachweisverfahrens" ELENA ist
vorerst auf Eis gelegt. Darauf haben sich Union und FDP vergangene Woche
geeinigt. Seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitgeber Einkommensdaten
ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle abliefern. Ab 2012
sollten Behörden auf diese Daten Zugriff erhalten. Dazu wird es vorerst
jedoch nicht kommen. Statt dessen wird die "Testphase" bis 2014
verlängert – erst danach soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Ausführlich
bei Focus online.
**
Street View startet offiziell in 20 deutschen Städten**
Google Street View ist nun offiziell in Deutschland gestartet. Am
Donnerstag veröffentlichte Google die Straßenaufnahmen von 20 deutschen
Städten. Bereits im Vorfeld hatten mehr als 240.000 Bürger der Abbildung
ihrer Häuser widersprochen, sodass diese nur verpixelt gezeigt werden
sollen. Während Google selbst eine positive Bilanz des Starts zog, regte
sich bei Datenschützern erneut Kritik: So sollen aus bestimmten
Blickwinkeln auch verpixelte Hausfassaden zum Teil noch zu erkennen
sein. Google wies auf die technischen und organisatorischen
Herausforderungen bei der Bearbeitung der Widersprüche hin und bat die
Nutzer, entsprechende Fehler über einen speziellen Link zu melden.
Die
Meldung zum Start von Street View bei sueddeutsche.de.
Heute.de
zu den Schwierigkeiten bei der Verpixelung.
Bahn gegen Bus-Mitfahrportal: Verhandlung
begonnen
Vor dem Frankfurter Landgericht hat letzte Woche die Verhandlung im
Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem Internet-Portal DeinBus.de
begonnen. Bei DeinBus.de können Fahrgemeinschaften gebildet werden, für
die das Portal ab 15 Mitreisenden einen Bustransfer organisiert. Die
Deutsche Bahn sieht darin einen faktischen Linienverkehr, der nach dem
Personenbeförderungsgesetz zulassungspflichtig wäre. Ob diese
Rechtsauffassung zutreffend ist und ob im Betrieb der Plattform ohne
Zulassung auch eine Wettbewerbsverletzung liegt, soll nun das LG
Frankfurt klären.
Die
juristischen Details bei Legal Tribune Online.
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- UUID
- e81054a5-8552-4e57-b41b-0655a1d359af
- GUID
- https://irights.info/sandbox/?page_id=6961
- URL
- https://irights.info/artikel/wochenrckblick-acta-abschluss-vorratsdaten-gnther-jauch/6961
Dates
- Issued
-
2010-11-21T23:00:00
- Updated
-
2012-10-30T17:41:08