Der Wochenrückblick: Rapidshare, Schwellenländer-Studie, EU-Patent
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Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haften, Forscher untersuchen Medienpiraterie in Schwellenländern, das EU-Patent kommt voran. Der Wochenrückblick.
+++ Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer
+++ Studie untersucht Medienpiraterie in Schwellenländern
+++ EU-Patent kommt voran
+++ Internet-System-Verträge jederzeit kündbar
+++ Welttag gegen Internetzensur
+++ Mobilfunkanbieter müssen vor hohen Internetkosten warnen
+++ taz zeigt Verteidigungsministerium an
+++ Negative Ebay-Bewertung muss nicht gelöscht werden
Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen der
Nutzer
Der Filehoster Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen
haften, die seine Nutzer begangen haben. Dies entschied das Landgericht
Hamburg im Januar und schloss sich damit der Rechtsprechung
des Oberlandesgerichts Hamburg an. Es begründete die Haftung damit,
dass Rapidshare Prüfpflichten verletzt habe. Um den rechtswidrigen
Tausch von Daten zu verhindern, hätte Rapidshare Webcrawler und
Wortfilter einsetzen müssen – diese Vorkehrungen seien geeignet und
zumutbar. Andere Gerichte, wie das OLG
Düsseldorf, hatten hingegen eine Haftung von Rapidshare abgelehnt.
Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bleibt die Rechtslage also
weiterhin unklar.
Artikel bei
golem.de.
Studie untersucht Medienpiraterie in Schwellenländern
Diese Woche wurde eine Studie von 35
Forschern veröffentlicht, die Medienpiraterie in Brasilien, Indien,
Russland, Südafrika, Mexiko und Bolivien untersucht haben. Zwar werden
gesetzliche Schritte gegen Medienpiraterie in diesen Ländern
unternommen; diese haben jedoch kaum Wirkung. Die Gründe hierfür sind
vielfältig: Vor allem seien die Produkte für die Bevölkerung in diesen
Ländern vergleichsweise hoch; die Menschen könnten sich auf legalem Wege
Medienprodukte nicht leisten und hätten deshalb auch kein ausgeprägtes
Unrechtsbewusstsein. Hinzu komme, dass die globalen Unternehmen
nationalen Wettbewerb verhinderten.
Kurze
Meldung bei netzpolitik.org.
**
EU-Patent kommt voran
Gegen die Stimmen von Spanien und Italien hat sich der EU-Rat
für das EU-Gemeinschaftspatent ausgesprochen. Nach einem entsprechenden
Vorschlag der Europäischen Kommission sollen Patente bald nur noch in
den Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Das
Patent soll automatisch in allen EU-Ländern gelten. Der Grund für die
Reformbestrebungen liegt darin, dass Patentanmeldungen in Europa wegen
der hohen Übersetzungskosten sehr teuer sind. Gerade im Vergleich zu den
USA seien die Kosten hier deutlich höher. Innovationen in Europa würden
dadurch gehemmt. Das Vorhaben soll nun ohne Spanien und Italien weiter
vorangebracht werden.
Mehr
zum Thema bei heise.de.
Internet-System-Verträge jederzeit kündbar
** Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte
Internet-System-Verträge jederzeit gekündigt werden können. Das sind
Rundum-Verträge für Konzeption, Umsetzung und Unterhaltung von
Webpräsenzen. Dies gelte selbst dann, wenn vertraglich eine andere
Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ein Ausschluss des Kündigungsrechts
ergebe sich nicht aus der Vereinbarung zwischen den Parteien und auch
nicht aus der Rechtsnatur des Internet-System-Vertrags.
Internet-System-Verträge werden als Werkverträge qualifiziert, wie der
BGH bereits
im letzten Jahr entschieden hat. Das starke Kündigungsrecht solle
dem Besteller dienen und ihm die Möglichkeit geben, auf vertragswidrige
Leistungen des Webhosters zu reagieren.
Artikel
der Kanzlei Dr. Bahr
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Welttag gegen Internetzensur**
Gestern fand zum dritten Mal der Welttag gegen
Internetzensur statt. Initiiert wurde der Welttag, um auf die
Internet-Repressionen und -Überwachung hinzuweisen. Anlässlich dieses
Tages haben Reporter ohne Grenzen auch ihren Bericht zu den "Feinden des Internets" vorgelegt:
Jedem dritten Internetnutzer weltweit bleibe der Zugang zu einem freien
Netz verwehrt. In zehn Staaten sei die Überwachung des Internets und die
Verfolgung von Bloggern und Internetnutzern so stark, dass sie den Titel
"Feinde des Internets" verdienten. Hierzu ganz aktuell: Nach Ägypten hat
nun offenbar auch
Libyen den Zugang zum Internet "abgeschaltet".
Pressemitteilung
bei Reporter ohne Grenzen.
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Mobilfunkanbieter müssen vor hohen Internetkosten warnen
Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkkunden
über die genauen Kosten einer Internetnutzung per Handy informiert
werden müssen. In dem Rechtsstreit hatte ein Mobilfunkkunde einen
Vertrag abgeschlossen, nach dem er 0,006 Euro pro Kilobyte zu zahlen
hatte. Der scheinbar günstige Preis, kostete ihn jedoch bereits nach
wenigen Tagen bereits 1.000 Euro; sein Anschluss wurde erst gesperrt,
dann gekündigt, weil sich der Kunde weigerte die Kosten zu bezahlen. Das
Münsteraner Gericht ist der Auffassung, dass der Kunde über die Kosten
besser hätte informiert werden müssen: Der Kunde "konnte die von dem
Handy heruntergeladenen Datenmengen und die hiermit verbundenen Kosten
nicht überblicken. Dies gilt insbesondere, weil ihm mit der vereinbarten
Abrechnungseinheit von 0,006 Euro/Kilobyte für Internetverbindungen
beziehungsweise 0,02 Euro/Kilobyte für WAP-Verbindungen ein besonders
niedriger Preis suggeriert wurde".
Mehr zum Thema bei
golem.de.
taz zeigt Verteidigungsministerium an
Die "tageszeitung" (taz) hat das Bundesverteidigungsministerium
angezeigt. Es geht um eine Werbekampagne zur Nachwuchsrekrutierung, die
das Verteidigungsministerium bislang nur bei den Springermedien Bild,
Bild am Sonntag und bild.de geschaltet habe. Gleichzeitig hätten eben
diese Medien eine Kampagne für den mittlerweile zurück getretenen
Bundesverteidigungsminister Guttenberg geführt. Dies stelle zumindest
eine strafbare Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB dar,
so die taz. Das Verteidigungsministerium dementierte die Vorwürfe:
Gehandelt habe kein Beamter, sondern eine private Werbeagentur, § 331 StGB sei
damit nicht anwendbar.
Meldung
bei sueddeutsche.de.
Negative Ebay-Bewertung muss nicht gelöscht werden
Im Wege des Eilverfahrens kann die Löschung einer negativen
Ebay-Bewertung nicht verlangt werden. Dies entschied das
Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Februar. Der Sachverhalt: Eine
unzufriedene Ebay-Käuferin machte von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und
veröffentlichte auf dem Ebay-Bewertungsportal den Kommentar: "Finger
weg!! Hat seine ware zurückerhalten, ich aber nie mein geld". Die
Entscheidung: Das Bewertungsportal gebe den Beteiligten die Möglichkeit,
ihre jeweilige Sichtweise zu schildern, wenn es zum Streit komme. Im
Eilverfahren könne deshalb grundsätzlich keine Löschung verlangt werden;
wohl auch deshalb, weil sonst die Hauptsache vorweggenommen würde.
Darüber hinaus sei die Äußerung der Käuferin auch weder offensichtlich
unwahr, noch stelle sie Schmähkritik dar.
Meldung
bei Juris.
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Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haften, Forscher untersuchen Medienpiraterie in Schwellenländern, das EU-Patent kommt voran. Der Wochenrückblick.
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- https://irights.info/artikel/der-wochenrckblick-rapidshare-schwellenlnder-studie-eu-patent/7004
Dates
- Issued
-
2011-03-14T00:00:00
- Updated
-
2011-03-14T00:00:00