Published February 1, 2012 | https://doi.org/10.59350/sveyr-1t797

Mono, polyphon, MP3

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Von Sweety dem Kücken bis zum aktuellen Lieblingshit – das Geschäft mit Klingeltönen für's Mobiltelefon boomt. Moderne Handys spielen auch MP3-Dateien ab – aber wie sieht es urheberrechtlich aus mit Klingeltönen? Darf man sie kopieren, verschenken oder selbermachen?

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Während CD-Verkäufe rückläufig sind, kann die Musikindustrie mit Klingeltönen immer noch Geld verdienen, wie die minutenlangen Werbeblöcke bei Viva und MTV beweisen. Im vergangenen Jahr wurden mehr Klingeltöne verkauft als Singles: Der weltweite Umsatz für 2003 wird vom Branchenverband "Mobile Entertainment Forum" (MEF) auf zwei bis drei Milliarden Euro geschätzt, was bei Preisen von bis zu drei Euro pro Klingelton bedeutet, dass weit mehr als eine Milliarde Klingeltöne verkauft wurden.

Kopieren

Für Klingeltöne gilt genauso das Urheberrecht wie für andere Musik – sie sind geschützt, aber Kopien für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Theoretisch jedenfalls. Praktisch wird eine Privatkopie und ihre Weitergabe in der Regel von der Technik verhindert, zum Teil untersagen die Nutzungsbedingungen der Anbieter auch das Kopieren zu privaten Zwecken.

Jamba! zum Beispiel verbietet in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich jede weitere Speicherung oder Kopie: "Eine anderweitige Speicherung, insbesondere die Übertragung auf ein anderes Mobiltelefon, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist ein Kopieren oder sonstiges Vervielfältigen oder Weiterbearbeiten der vom Nutzer bezogenen Produkte."

Allerdings ist es unter Juristen umstritten, ob solche zusätzlichen Einschränkungen über AGB wirksam sind. Da aber bei kommerziell vertriebenen Klingeltönen die Kopierfunktion technisch sowieso gesperrt ist, bleibt dies eine hypothetische Frage.

Selbermachen

Wer keine Lust hat, sein Geld für einen neuen Klingelton auszugeben, sich aber trotzdem nicht mit den Fabrikeinstellungen begnügen will, kann – je nach Handymodell – sein Lieblingsstück entweder in das passende Dateiformat konvertieren und auf sein Handy aufspielen. Wenn dies ausschließlich zum privaten Gebrauch stattfindet, ist das durch die Privatkopie-Schranke gedeckt.

Es gibt verschiedene Programme und Anleitungen auf dem Markt, mit denen man das bewerkstelligen kann. Da es ziemlich schwierig ist, diese Programme über Suchmaschinen zu finden (eine Suche nach "Klingeltöne selbermachen" führt zu einer Liste von Klingelton-Shops), befindet sich eine – unrepräsentative – Auswahl am Ende dieses Artikels. Auch Computerzeitschriften veröffentlichen ab und an Anleitungen.

Dabei aber nicht vergessen: Die selbstgemachten Klingeltöne dann kommerziell zu vertreiben oder in Tauschbörsen zu stellen, ist unzulässig.

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Von Sweety dem Kücken bis zum aktuellen Lieblingshit – das Geschäft mit Klingeltönen für's Mobiltelefon boomt. Moderne Handys spielen auch MP3-Dateien ab – aber wie sieht es urheberrechtlich aus mit Klingeltönen? Darf man sie kopieren, verschenken oder selbermachen? Während CD-Verkäufe rückläufig sind, kann die Musikindustrie mit Klingeltönen immer noch Geld verdienen, wie die minutenlangen Werbeblöcke bei Viva und MTV beweisen.

Identifiers

UUID
4980f4b9-ea15-4244-9e2c-4b5c375181b1
GUID
https://irights.info/sandbox/?page_id=5408
URL
https://irights.info/artikel/mono-polyphon-mp3/5408

Dates

Issued
2012-02-01T00:00:00
Updated
2013-06-11T07:45:43