Published October 12, 2005 | https://doi.org/10.59350/83v0a-jff52

EU: So sollten Online-Lizenzen vergeben werden

Die EU-Kommission hat eine Empfehlungen dafür ausgesprochen, wie Lizenzen für Online-Musikshops vergeben werden sollten. Durch reformierte Verfahren sollen "neue europäische Online-Dienste leichter ins Geschäft kommen", wie es der zuständige Kommissar Charlie McCreevy ausdrückt. Er belässt es aber vorerst bei Empfehlungen.

Das schon seit einiger Zeit erwartete Papier bringt wenig Überraschungen. So spricht sich die Kommisssion dafür aus, dass Rechteinhaber – unabhängig von ihrem Firmensitz – jede europäische Verwertungsgesellschaft mit der Online-Verwertung beauftragen können. Bisher haben sich die Verwertungsgesellschaften den europäischen Markt aufgeteilt: Jede ist für das Land zuständig, in dem sie ihren Sitz hat. Musik-Shops können sich die Rechte für die Verwertung der Musikdateien nur von der Verwertungsgesellschaft in dem Land geben lassen, in dem sie als Firma ansässig sind. Das bedeutet in der Praxis, dass die Verwertungsgesellschaft in Europa den Markt aufgeteilt haben.

Nach Ansicht der Musikindustrie können sie damit künstlich die Preise für die Lizenzierung hoch halten. So meldete die Musikwoche gestern, dass Universal Music International im September Beschwerde bei der EU eingelegt hat, weil die Verwertungsgesellschaften (in Deutschland zum Beispiel die GEMA) mit ihrer "Blockadehaltung" den Onlinemarkt für Musik einschränkten und die Preise hochtrieben. Bei CDs liege der Tantiemensatz in der Regel bei acht bis neun Prozent, beim Online-Verkauf jedoch verlangen die Verwertungsgesellschaften mindestens zwölf Prozent.

Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen und federführend an den EU-Empfehlungen beteiligt, sagte in einer Konferenz zum Thema Urheberrecht und kreative Ökonomien Anfang dieser Woche, dass das derzeitge Urheberrecht mit seinen territorialen Beschränkungen eher ins 19. Jahrhundert passe als in die Gegenwart. Die Empfehlungen haben noch keinen gesetzgebenden Charakter, sondern appellieren an die beteiligten Parteien zu einer Lösung zu kommen, die das "enorme Potential" des Online-Marktes zu nutzen hilft.

Sollte keine Einigung zustande kommen, können aus den Empfehlungen auch Bestimmungen werden, droht EU-Kommissar McCreevy in einer Presseerklärung: "Ich werde die Entwicklung aber genau verfolgen; sollten die Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben, werde ich strengere Maßnahmen ergreifen."

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Die EU-Kommission hat eine Empfehlungen dafür ausgesprochen, wie Lizenzen für Online-Musikshops vergeben werden sollten. Durch reformierte Verfahren sollen "neue europäische Online-Dienste leichter ins Geschäft kommen", wie es der zuständige Kommissar Charlie McCreevy ausdrückt. Er belässt es aber vorerst bei Empfehlungen. Das schon seit einiger Zeit erwartete Papier bringt wenig Überraschungen.

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UUID
daf9fd9b-e480-40d3-b827-fcd7e1503d5c
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https://irights.info/sandbox/?page_id=6102
URL
https://irights.info/artikel/eu-so-sollten-online-lizenzen-vergeben-werden/6102

Dates

Issued
2005-10-12T22:00:00
Updated
2013-03-25T15:10:51