Wochenrückblick: Youtube, Datenschutz, spickmich.de
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Das Landgericht Hamburg verweigert der GEMA Eilrechtsschutz im Streit mit Youtube, Es liegt ein neuer Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vor und das Oberlandesgericht Düsseldorf wird erneut den Fall spickmich.de aufnehmen. Diese und mehr im Wochenrückblick.
+++ BGH zum Ersatz von Anwaltskosten in presserechtlichen Angelegenheiten
+++ GEMA vs Youtube: LG Hamburg verweigert Eilrechtsschutz
+++ Neuer Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
+++ StGB-Änderungsgesetz stärkt investigativen Journalismus
+++ Zweites Musterverfahren gegen Spickmich
+++ BLM: Verjährungs-Panne bei Bußheldverfahren gegen Call-Show-Sender
+++ JMStV: Fallen NRW-Grüne und SPD um?
BGH zum Ersatz von Anwaltskosten in presserechtlichen
Angelegenheiten
Der Bundesgerichtshof hat Anfang August über die Frage entschieden, ob
die Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und
Richtigstellungsansprüchen "dieselbe Angelegenheit" im Sinne des § 15
Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft (Az. VI
ZR 113/09). Im konkreten Fall war der Kläger gegen einen Bericht der
"taz" vorgegangen und hatte sowohl Unterlassung, als auch Richtig- und
Gegendarstellung gefordert. Streitig war nun, ob diese drei Ansprüche
gebührenrechtlich einheitlich oder als separate Angelegenheiten zu
betrachten waren. Der BGH stellte fest, dass die Ansprüche sowohl von
der Zielsetzung, als auch vom Verfahren her gravierende Unterschiede
aufweisen und deshalb als verschiedene Angelegenheiten zu verstehen
seien. Auch die Verjährungs- und Ausschlussfristen seien
unterschiedlich, sodass die Ansprüche von einem Anwalt nicht einheitlich
bearbeitet werden könnten.
Die Meldung bei
urheberrecht.org.
GEMA vs Youtube: LG Hamburg verweigert
Eilrechtsschutz
Das Hamburger Landgericht hat einen Antrag der GEMA auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen das Video-Portal Youtube zurückgewiesen.
Die Verwertungsgesellschaft wollte Youtube verbieten lassen, das
Repertoire von insgesamt 75 Künstlern auf der Plattform wiederzugeben.
Im Jahr 2009 war der Lizenzvertrag zwischen Youtube und GEMA
ausgelaufen; die Verhandlungen über einen neuen Vertrag waren nach zähem
Ringen gescheitert. Zwar wies das LG Hamburg darauf hin, dass viel für
eine Urheberrechtsverletzung durch Youtube spreche. Dies müsse jedoch in
einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, so das Gericht. Eine
Eilbedürftigkeit liege jedenfalls nicht vor.
Zur
Pressemeldung des LG Hamburg.
Neuer Entwurf zum
Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
Die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (MMR) hat eine Synopse
veröffentlicht, die unter anderem einen neuen Referenten-, sowie einen
Regierungsentwurf zum neuen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz enthält. Neu
ist unter anderem eine Regelung, die es Arbeitgebern verbieten soll,
personenbezogene Daten ihrer Arbeitnehmer aus sozialen Netzwerken zu
erheben. Nach §
32 Abs. 6 BDSG sollen Arbeitgeber zwar grundsätzlich
personenbezogene Daten über Beschäftigte aus allgemein zugänglichen
Quellen erheben dürfen, wenn der Arbeitnehmer vor Erhebung darauf
hingewiesen wurde und sein schutzwürdiges Interesse nicht überwiegt. Mit
dem neuen "lex Facebook" soll nach Satz 3 das schutzwürdige Interesse
jedoch immer dann überwiegen, wenn die Daten aus sozialen Netzwerken
stammen. Eine Ausnahme bildet das "lex Xing", wenn die sozialen
Netzwerke der "Darstellung der beruflichen Qualifikation" dienen.
Die
Synopse als PDF-Datei.
Dr.
Stefan Hanloser im Beckblog zu den neuen Entwürfen.
StGB-Änderungsgesetz stärkt investigativen
Journalismus
Die Bundesregierung hat sich auf einige
Gesetzesänderungen am Strafgesetzbuch, sowie der Strafprozessordnung
verständigt, durch die Journalisten besser vor Strafverfolgung geschützt
werden sollen. Konkret soll §
353b StGB dahingehend geändert werden, dass Journalisten ohne Angst
vor Strafverfolgung geheime Dokumente entgegennehmen, auswerten und
veröffentlichen dürfen. Solche Beihilfehandlungen sollen künftig nach
Absatz 3a gerechtfertigt sein. Eine weitere Änderung betrifft § 97 Abs. 5 StPO. Danach soll eine Beschlagnahme von
Gegenständen bei Medienangehörigen nur noch dann möglich sein, wenn ein
"dringender Verdacht der Beteiligung" vorliegt – bislang genügte es,
dass "dass bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Beteiligung
begründen". Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf am Mittwoch
abgesegnet.
Zur
Pressemeldung des Bundesjustizministeriums.
Zweites Musterverfahren gegen Spickmich
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich erneut mit dem Fall
spickmich.de zu beschäftigen. Derzeit läuft an dem Gericht das
Berufungsverfahren einer Lehrerin, die sich durch ihre Benotung auf dem
Lehrerbewertungsportal spickmich.de in ihrem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Der Bundesgerichtshof hatte im
Sommer 2009 entschieden,
dass die anonyme Bewertung von Lehrern im Internet grundsätzlich
zulässig ist. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht angekündigt, die
aktuelle Berufung der Lehrerin zurückzuweisen. Unterstützt wird sie
dabei von der Lehrergewerkschaft GEW, die das Verfahren bis vor das
Bundesverfassungsgericht treiben will.
Ausführlich
bei Heise online.
BLM: Verjährungs-Panne bei Bußgeldverfahren gegen
Call-Show-Sendern
Die Bayrische Landeszentrale für Medien (BLM) hat offenbar einige
Bußgeldverfahren gegen den Call-in-Sender 9Live verjähren lassen. Wie
die "Funkkorrespondenz"
vergangene Woche berichtete, hätten insgesamt fünf Verfahren wegen
Verjährung eingestellt werden müssen. Grund: Ein "Büroversehen" während
der Ferienzeit. 9Live hatte gegen Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt
115.000 Euro Einspruch eingelegt. Eigentlich wollte die BLM die
Einsprüche zurückweisen und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dies
geschah jedoch nicht und die Verfahren waren verjährt. Ein Verlust für
die Staatskasse sei dies jedoch nicht, so
die BLM. Schließlich hätte man nicht gewusst, ob die
Bußgeldbescheide Bestand gehabt hätten. Zwei Gerichtsverfahren habe man
bereits verloren.
Der
Bericht in der Funkkorrespondenz.
JMStV: Fallen NRW-Grüne und SPD um?
Im Streit um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertages
könnte es in NRW zu einem politischen Sinneswandel kommen. Wie die c`t
berichtet, erklärte Medienstaatsminister Marc Jan Eumann im Rahmen der
Spielemesse Gamescom, die Landesregierung wolle für die Annahme des
Staatsvertrages im Landtag werben. SPD und Grüne hatten sich in NRW
bislang eher kritisch zum neuen JMStV geäußert.
Die
Meldung bei der c`t.
Ausführlich
mit weiteren Links bei netzpolitik.org.
Der Urheberrechts-Wochenrückblick wird uns freundlicherweise von Telemedicus zur Verfügung gestellt. Er steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland.
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Das Landgericht Hamburg verweigert der GEMA Eilrechtsschutz im Streit mit Youtube, Es liegt ein neuer Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vor und das Oberlandesgericht Düsseldorf wird erneut den Fall spickmich.de aufnehmen. Diese und mehr im Wochenrückblick.
Identifiers
- UUID
- 939253ef-931c-4c4b-98d7-4a8c030f98b7
- GUID
- https://irights.info/sandbox/?page_id=6883
- URL
- https://irights.info/artikel/wochenrckblick-youtube-datenschutz-spickmichde/6883
Dates
- Issued
-
2010-08-29T22:00:00
- Updated
-
2016-09-19T15:20:49