Wochenrückblick: Hadopi, BGH zu Verbindungsdaten, Maschmeyer
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Die französische Behörde gegen illegales Filesharing, Hadopi, hat ihren Betrieb aufgenommen, der BGH hat zu der Frage entschieden, wie lange Internet-Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern dürfen, und die ARD hat einen umstrittenen Film aus allen Online-Archiven entfernen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Frankreich: Hadopi geht in heiße Phase
Die französische Hadopi hat ihren Betrieb aufgenommen. Die Behörde soll
in Frankreich gegen illegales Filesharing vorgehen. Dabei setzt sie auf
ein System des "abgestuften Widerstands": Filesharer werden zunächst per
Mail, dann per Brief gewarnt; wenn sie dann weiterhin dem Filesharing
nachgehen, wird ihr Internet-Zugang gesperrt. Hadopi hat nun bereits
70.000 der Warn-Emails verschickt und will den Durchsatz in den
kommenden Wochen weiter steigern.
Weitere
Informationen bei der taz.
BGH zur Speicherdauer in § 96
TKG
Nach einem Bereich der Webseite Daten-Speicherung hat der BGH zu der
Frage entschieden, wie lange Internet-Provider die Verbindungsdaten
ihrer Kunden speichern dürfen, wenn diese eine Flatrate verwenden (§§ 96 ff. TKG).
Dabei hat der Gerichtshof offenbar die Entscheidung der Vorinstanz (Volltext)
aufgehoben. Die Gründe liegen noch nicht vor.
Nachricht
bei Daten-Speicherung.de.
KKR und Permira beginnen wohl Ausstieg bei
ProSiebenSat.1
Die Finanzinvestoren KKR und Permira verkaufen einen kleinen Teil ihrer
Beteiligung bei ProSiebenSat.1. Die Investmentgesellschaften hatten den
Sender Ende 2006 erworben und danach mit der niederländischen Gruppe SBS
verschmolzen. Nun beginnt wohl der Ausstieg des Engagements. Zunächst
geht es bei dem Verkauf nur um 3,7 % des Grundkapitals des Konzerns,
also etwa 200 Mio. Euro. Diesen Betrag wollen die Investoren nutzen, um
die hohen Schulden, die ProSiebenSat.1 aufgeladen sind, abzubauen. Wer
Käufer des kleinen Anteils werden soll, ist aktuell nicht klar; aktuell
läuft zur Ermittlung von potentiellen Käufern noch ein Bookbuilding-Verfahren.
Es ist freilich nicht ganz unwahrscheinlich, dass der jetzige Käufer
auch später investieren würde, wenn es um größere Anteile geht.
Weitere
Informationen bei FTD Online.
Schaubild
der KEK zur Beteiligungsstruktur bei ProSiebenSat.1 (PDF).
Viel Wirbel um Tracking-Software
Erst für einige Aufregung und dann für einigen Spott hat in der
vergangenen Woche der Hamburgische Datentschutzbeauftragte Dr. Caspar
gesorgt. Zunächst vertrat er gegenüber
der FAZ die Auffassung, Google Analytics sei illegal: Die populäre
Tracking-Software
sei mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar, weil sie
personenbezogene Daten erhebe und in die USA weiterleite. Als ihm dann
RA Thomas Stadler nachwies,
dass seine eigene Webseite ein noch deutlich illegaleres
Tracking-Programm verwendet, schaltete der Datenschutzbeauftragte die
Seite kurzerhand ab.
Die
ganze Geschichte im Lawblog.
OLG Frankfurt: Abofallen sind gewerbsmäßiger
Betrug
Wer eine Abofalle im Internet betreibt, macht sich strafbar. Dies hat im
vergangenen Dezember das OLG Frankfurt entschieden (Az. 1 Ws 29/09). Das OLG hob damit
eine Entscheidung des LG Frankfurt auf, das noch davon ausgegangen war,
dass kein strafbares Verfahren vorliegt. Die Entscheidung des OLG
Frankfurt betraf keinen Schuldspruch, sondern allein die Frage, ob
überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Dennoch hat das OLG damit seine
Rechtsprechungslinie klargestellt – spätere Verurteilungen werden wohl
folgen.
Das Urteil im Volltext bei
Openjur.
Besprechung
bei Legal Tribune Online.
Ilse Aigner und die Vergessens-Software
"Das Internet soll vergessen lernen" – das hat sich auch Ilse Aigner auf
ihre Fahnen geschrieben. Die Bundesverbraucherschutzministerin hatte für
vergangene Woche eine Software angekündigt, die genau das ermöglichen
soll. Heraus kam: Eine Art DRM-System, das ausschließlich für Bilder
funktioniert und zudem proprietär und kostenpflichtig ist. Zudem
verstellt es jedem den Zugang zu den Bildern, der bei sich nicht ein
bestimmtes Browser-Plugin installiert. "Zum
Vergessen" findet das Netzpolitik.org, Victor Meyer-Schönberger, der
die Idee vom vergesslichen Internet propagiert hatte, gratuliert Deutschland
immerhin dazu, "dabei zu sein".
Detaillierte
Beschreibung der Funktionsweise der Software.
Kritik
auf Netzpolitik.org.
Maschmeyer-Film hat ein Nachspiel
Die ARD haben einen umstrittenen Film über Carsten Maschmeyer gezeigt –
und mussten ihn dann nach Erlass einer einstweiligen Verfügung des LG
Berlin direkt wieder aus allen Online-Archiven entfernen. Der
umstrittene Finanzunternehmer, der sehr gute Beziehungen in die Politik
unterhält, war mit Erfolg gegen den Film vor Gericht gezogen.
Vorausgegangen war starkes juristisches Sperrfeuer durch die Kanzlei
Prinz Neidhardt Engelschall, die jedoch den Film nicht stoppen konnte.
Nunmehr wird der Rechtsstreit in Berlin ausgetragen. Im Kern der
Auseinandersetzung (nicht des Films) steht offenbar eine Szene, in der
Maschmeyer einen Interview-Wunsch ablehnt.
Weitere
Informationen bei der FTD.
BLM: Tauziehen um Ring-Nachfolge
Der Präsident der bayerischen Medienaufsichtsbehörde BLM Wolf-Dieter
Ring wird bald in Ruhestand gehen – und der Streit um seine Nachfolge
ist voll entbrannt. Dabei konkurrieren nunmehr zwei CSU-Mitglieder:
Einer mit Unterstützung der CSU, die andere mit Unterstützung der
Oppositionsparteien und des kleinen Koalitionspartners, der FDP. Die
CSU, die sich offenbar vorgestellt hatte, den politisch wichtigen Posten
ohne Aufsehen mit dem amtierenden Staatskanzleichef Siegfried Schneider
zu besetzen, kommt nun in Bedrängnis. Die Gegenkandidatin soll nun sogar
aus der Partei ausgeschlossen werden; die CSU-Mitglieder im Medienrat
lassen sich mit den Worten "Wir stehen geschlossen zu Schneider"
zitieren. Wohlgemerkt: Das Amt des BLM-Präsidenten versteht sich als
spezifisch unpolitisch.
Der
ganze Vorgang bei der Süddeutschen Zeitung.
E-Perso mit technischen Mängeln
Der neue elektronische
Personalausweis hat weiter Anlaufschwierigkeiten. Nach einer
Sicherheitslücke in der zugehörigen Ausweis-App wird nun bekannt, dass
der Ausweis mit bestimmten Sonderzeichen nicht umgehen kann. Namen wie
"André" oder "François" bringen in den Meldestellen offenbar
Computersysteme zum Absturz.
Weitere
Informationen in der Frankfurter Rundschau.
Der Urheberrechts-Wochenrückblick wird uns freundlicherweise von Telemedicus zur Verfügung gestellt. Er steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland.
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Die französische Behörde gegen illegales Filesharing, Hadopi, hat ihren Betrieb aufgenommen, der BGH hat zu der Frage entschieden, wie lange Internet-Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern dürfen, und die ARD hat einen umstrittenen Film aus allen Online-Archiven entfernen. Das und mehr im Wochenrückblick. Frankreich: Hadopi geht in heiße Phase Die französische Hadopi hat ihren Betrieb aufgenommen.
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- UUID
- 03eb23ef-296b-4318-bc84-7d353c3a3489
- GUID
- https://irights.info/sandbox/?page_id=6986
- URL
- https://irights.info/artikel/wochenrckblick-hadopi-bgh-zu-verbindungsdaten-maschmeyer/6986
Dates
- Issued
-
2011-01-16T23:00:00
- Updated
-
2013-03-12T11:26:28