Second Life: Virtualien-Händler verklagen "Raubkopierer"
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Sechs Second-Life-Händler haben vor einem New Yorker Gericht Klage
gegen eine Gruppe von Second-Life-Bewohnern erhoben, die "nicht
autorisierte Kopien von virtuellen Produkten der Kläger in Second Life
verkauft haben" sollen. Ihnen wird außerdem Markenrechtsverletzung und
Verschwörung vorgeworfen. Die Kläger fordern Schadensersatz und
Unterlassung.
Die sechs Kläger – Eros LLC, Linda Baca, Teasa Copprue, Shannon Grei, Kasi Lewis und De Designs – verdienen laut der Tageszeitung Washington Post ihr Geld in Second Life mit der Herstellung und dem Verkauf von virtuellen Sexpsielzeugen, virtuellen Häuten, virtueller Kleidung und so weiter. Die Geschäfte laufen gut, die Unternehmen florieren. Da die virtuelle Währung Linden Dollar in echte Dollar konvertierbar ist, erwirtschaften die Kläger reale Gewinne. Die Beklagten stellen unerlaubt Kopien der virtuellen Produkte her und verkaufen sie billiger als die kostspieligen Vorlagen. Nach Ansicht der Kläger schädigt das ihre Geschäfte. Sie werfen dem Second-Life-Bewohner Rase Kenzo, bürgerlicher Name Thomas Simon, sowie weiteren zehn, nicht identifizierten Second-Life-Bürgern Verletzung des US-amerikanischen Urheberrechts vor, fordern Schadensersatz und die Einstellung der ihrer Ansicht nach illegalen Aktivitäten.
Nutzer erwerben Rechte
Anders als in den meisten virtuellen Welten, überlassen die Betreiber Linden Labs den Nutzern ihres Angebots die Urheberrechte an den ihnen geschaffenen virtuellen Gegenständen. Der Handel mit ihnen ist legal, erzielte Gewinne lassen sich in reale Dollars umwandeln. Das lockt Kopierer an, die sich Sicherheitslücken in der Linden-Labs-Software zunutze machten, um unerlaubt Kopien zu ziehen. Betroffen davon sind unter anderem "SexGen Platinum Base Unit v4.01" und "SexGen Platinum+Diamond Base v5.01", die sie dann wiederum verkauften. Der Beklagte Thomas Simon verteidigte sich unter anderem mit dem Argument, dass Second Life ja nur ein Spiel sei. Darüber hinaus wären die Kläger an die Beweisstücke gelangt, indem sie unbefugt Fotos in seinem virtuellen Haus gemacht hätten. Diese "Beweisstücke" sollten im Prozess nicht zugelassen werden.
Möglicher Präzedenzfall
Die Klage nahm ihren Anfang in einem Verfahren, dass die auf die Herstellung virtueller Sexspielzeuge spezialisierte Firma Eros LLC Anfang Juli dieses Jahres gegen einen Avatar namens Volkov Catteneo anstrengte. Mit der Beteiligung weiterer Second-Life-Unternehmer und Beschuldigter hat sich der Streit zu einem möglichen Präzedenzfall ausgeweitet. Sein Ausgang könnte maßgeblich für die zukünftigen Verhältnisse in virtuellen Welten sein.
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Sechs Second-Life-Händler haben vor einem New Yorker Gericht Klage gegen eine Gruppe von Second-Life-Bewohnern erhoben, die "nicht autorisierte Kopien von virtuellen Produkten der Kläger in Second Life verkauft haben" sollen. Ihnen wird außerdem Markenrechtsverletzung und Verschwörung vorgeworfen. Die Kläger fordern Schadensersatz und Unterlassung.
Identifiers
- UUID
- 8836d0b4-d226-4fd0-8d3c-ea28472b7608
- GUID
- https://irights.info/sandbox/?page_id=6330
- URL
- https://irights.info/artikel/second-life-virtualien-hndler-verklagen-bdquoraubkopierer/6330
Dates
- Issued
-
2007-11-01T23:00:00
- Updated
-
2012-10-31T09:30:12