Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Das Urheberrecht regelt viele Fragen bei Musik, Bildern, Fotografien und Schriftwerken. Der Tanz führt im Urheberrecht dagegen ein Nischendasein. Doch es gibt Anhaltspunkte. Sie stehen in diversen Paragrafen und wenigen Urteilen. Sarah Baumann erklärt die nicht immer einfache Rechtslage zum Urheberrecht in der Tanzwelt. Ob das Urheberrecht die Choreografie eines Tanzes schützt, ist eine knifflige Frage.
Micky Maus, die wahrscheinlich berühmteste Zeichentrick-Figur der Welt, geht Ende 2023 in die Gemeinfreiheit über – jedenfalls in ihrer ursprünglichen Version aus dem Jahr 1928. Dem Journalisten Till Krause zufolge arbeitet der Disney-Konzern allerdings daran, die Gemeinfreiheit der Trickfigur über Markenrechte zu begrenzen.
Open Access für öffentliche Forschung und Kultur: Zwei Jahrzehnte ist es schon her, dass sich zahlreiche Organisationen in der Berliner Erklärung dafür aussprachen. Wie weit ist die Öffnung tatsächlich gekommen? Und was gilt es weiterhin zu tun? Spannende Fragen, die Berliner und Brandenburger Vertreter*innen aus Wissenschaft und Kultur letzte Woche diskutierten.
Neue Technologien fordern das Recht heraus. Das gilt besonders fürs Urheberrecht, das immer wieder auf neue Kopiertechniken reagiert. So auch bei sogenannten 3D-Scans, mit den sich Skulpturen, Bauwerke und andere dreidimensionale Objekte erstaunlich originalgetreu abbilden lassen. Die rechtlichen Fragen rund ums 3D-Scannen beleuchtet Paul Klimpel.
In eigener Sache: „Zugang gestalten!“, die jährliche Konferenz zum kulturellen Erbe in der digitalen Welt, tagt diesen Herbst in Münster. Vom 4. bis 6. Oktober geht es um das Thema „Hindernisse überwinden”. Peggy Fiebig hat einen Blick in das umfangreiche Programm geworfen.
Italiens Kulturerbegesetz macht Ärger: Zwar haben die weltberühmten Werke von Sandro Botticelli, Leonardo Da Vinci und Michelangelo gar keinen Urheberrechtsschutz. Und doch wurden mehrere Nutzer dieser ungeschützten Werke verklagt, darunter ein großer deutscher Puzzle-Produzent. Die Gemeinfreiheit kommt dadurch in Bedrängnis, so Justus Dreyling.
Andy Warhol ist bekannt für seine Kunst, die vorhandene Werke nutzt und umarbeitet. Die Fotografin Lynn Goldsmith sieht allerdings in seinen Bearbeitungen ihres Prince-Fotos ihre Urheberrechte verletzt. Ein New Yorker Richter urteilte 2019, dass Warhols Adaptionen unter die vom US-amerikanischen Fair-Use-Prinzip abgedeckten Erlaubnisse fallen. Diese Entscheidung hob der Supreme Court nun auf.
YouTube, Blogs, Repositorien: Unüberschaubare Mengen an Inhalt erscheinen jeden Tag auf digitalen Plattformen. Und mit Künstlicher Intelligenz dürfte es bald sogar noch mehr sein. Wie alltäglich ist das Veröffentlichen mit dem Internet geworden? Und was bedeutet der Wandel für Forschung und Kultur? Fragen, denen die Konferenz „Banales Publizieren“ kürzlich nachging.
Der Pastiche verbessert die Kommunikation im digitalen Raum – denn er macht legal, was zuvor meist rechtswidrig war: zum Beispiel Remixes, Fan Fiction und Memes. Doch gibt es Regeln zu beachten. Welche das sind, erklärt ein aktuelles Rechtsgutachten, das es jetzt auch in englischer Sprache gibt. Die „Pastiche“-Regelung ist relativ jung. Erst seit dem Sommer 2021 steht sie im Urheberrecht.