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Veröffentlicht
Autor Maya El-Auwad
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hasskriminalität und Hetze im Netz bekämpfen. Nach dem Mord an dem Politiker Walter Lübcke wurde es verschärft: Anbieter sozialer Netzwerke müssen strafrechtlich relevante Inhalte jetzt direkt an das BKA melden. Allerdings gehen Facebook und Google gerichtlich dagegen vor. Was bedeutet das für Betroffene, die Inhalte melden wollen?