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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Autor Matthias Spielkamp

„Wir haben entschieden, dass das jetzt die gesellschaftlichen Regeln sind, also haben wir sie umgesetzt” – mit diesem berühmt gewordenen Satz rechtfertigte Facebook-CEO Mark Zuckerberg vor inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren, am 9. Januar 2010, die bis dahin größten Änderungen der Facebook-Nutzungsbedingungen.

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Autor Eric Steinhauer

Mit dem geltenden Urheberrecht wird es nicht ermöglicht, sondern vielmehr verhindert, dass digitale Inhalte archiviert werden können, so Eric W. Steinhauer. Der Bibliotheksjurist skizziert die Lage und fragt: Was soll unser kulturelles Gedächtnis ausmachen? Was wir uns erzählen, was wir uns berichten, bildet das kommunikative Gedächtnis unserer Gesellschaft.

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Autor Leonhard Dobusch

Ein erfolgreicher Wahlmotivations-Spot der IG-Metall verletzt höchstwahrscheinlich gleich mehrfach Urheberrechte; ein Religionslehrer kann eine Minute Material aus „Life of Brian” nicht legal verwenden. Zwei Beispiele, die zeigen, dass es ein Recht auf Remix braucht, so Leonhard Dobusch. iRights.info dokumentiert ein Statement auf dem Urheberkongress 2013*. Der Urheberkongress 2013 findet ja in einem Gewerkschaftshaus statt.

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Autor Matthias Spielkamp

Wir geben gern sofort zu, dass wir Sympathie mit der Tendenz derartiger Verkündungen haben: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) schreibt in einer Pressemitteilung, dass der Schutz persönlicher Daten im Internet „für Verbraucher in Deutschland an Bedeutung” gewinnt: Das zeige eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid, die im Auftrag des VZBV durchgeführt wurde. Allein: uns fehlt der Glaube.

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Autor Philipp Otto

Vor zwei Jahren haben sich in Wien ein paar Programmierer, Webdesigner und Aktivisten zusammengefunden, um ein Online-Spiel zu entwickeln, dass nicht nur Spaß macht, sondern auch die Themen Privatheit im Netz und Datenschutz aufgreift. Herausgekommen ist: Data Dealer. Die Finanzierung des Spiels steht nun kurz vor dem Abschluss.

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Autor Henry Steinhau

Das Youtube- und Internet-Phänomen „Technoviking“ ist ein kurioser Fall – vor wenigen Tagen war es einer für das Berliner Landgericht. In seinem Urteil wägt das Gericht pragmatisch zwischen Persönlichkeitsrechten und der Freiheit der Kunst ab. Doch es zeigt, wie limitiert die Mittel des Rechts bei Internet-Phänomenen sein können.

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Autor David Pachali

Wie weit dürfen Redaktionen beim Redigieren von Texten gehen, wann fängt eine Entstellung an? Um die Grenzen redaktioneller Bearbeitungen – und damit des Urheberpersönlichkeitsrechts – geht es im Streit zwischen dem freien Autor Christian Jungblut und dem „Geo”-Verlag Gruner+Jahr. Nach der Berufung von Gruner+Jahr zum Oberlandesgericht Hamburg schlägt das Gericht jetzt einen Vergleich vor.

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Autor Lars Sobiraj

Das Verteidigungsministerium möchte von der WAZ veröffentlichte Regierungsdokumente aus dem Netz löschen. David Schraven, Ressortleiter Recherche bei der WAZ-Gruppe, sagt im iRights.info-Interview: Die Bürger haben ein Recht auf Einsicht in Regierungsdokumente. Die Weiterentwicklung des Journalismus mithilfe von Originaldokumenten werde behindert.

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Autor Till Kreutzer

Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig. Das Urheberrecht ist heutzutage eines der umstrittensten Regelungsgebiete überhaupt.