Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Ein US-Richter hat die Google-Buchsuche für rechtens erklärt, weil sie seiner Ansicht nach von der Fair-use-Regelung des US-Copyrights gedeckt ist. Die Entscheidung ist nicht endgültig, aber ein Meilenstein. Der deutsche Kulturrat tobt bereits, und es ist davon auszugehen, dass sich bald andere, etwa der Börsenverein, die VG Wort und Roland Reuß, anschließen werden.