Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Im Telemedicus-Wochenrückblick geht es um die Frage ob der Bauer-Verlag Bilder von Carolines Tochter drucken durfte, ob ein Bildnis der nackten Dresdner Oberbürgermeisterin “Frau Orosz wirbt für das Welterbe” von der Kunstfreiheit geschützt ist und ob für den PC im Arbeitszimmer GEZ-Gebühren anfallen oder nicht.