Veröffentlicht in iRights.info
Autor Maya El-Auwad

In der Wahlnacht waren Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zur Nachnutzung freigegeben. Der Privat-Sender „Bild TV“ übernahm trotzdem Passagen aus dem Programm von ARD und ZDF – ohne vorherige Erlaubnis. Jenseits des Skandals stellt sich damit die Frage: Warum sind diese Inhalte eigentlich nicht unter Creative Commons lizenziert?