Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Der Europäische Gerichtshof hat sich in Antwort auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs für eine weite Auslegung der EU-Datenbankrichtlinie von 1996 ausgesprochen. Dem EuGH zufolge kann die Übernahme von Elemente einer Datenbank aus einer Bildschirmanzeige eine Rechtsverletzung darstellen.