Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte. Ein Unternehmen verwendete eines der Fotos, ohne Urheber und Lizenz zu nennen bzw. zu verlinken: Für die Verwendung einer Landschaftsaufnahme auf mehreren Websites des Unternehmens einigte man sich dann auf einen Schadensersatz von 14.000 Euro.