Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Wer fremde Inhalte einbettet, muss in der Regel nicht um Erlaubnis fragen. Dazu hat der Bundesgerichtshof vergangenen Donnerstag ein Urteil gefällt (Aktenzeichen I ZR 46/12). Soweit keine große Überraschung: Schon der Europäische Gerichtshof hatte darüber im gleichen Verfahren entschieden.