Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Das Bundesjustizministerium will sich dafür einsetzen, dass der Paragraf 52a im Urheberrecht erhalten bleibt. Er regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material im Unterricht, so dass Lehrer und Wissenschaftler „kleine Teile” von Werken einem „abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern” im Intranet öffentlich zugänglich machen dürfen.