Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Nach einem Beschluss des Landgerichts Kiel sind Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nicht als neutrale Sachverständige in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzusehen. Sie dürfen daher nicht mit entscheidenden Aspekten der Ermittlungstätigkeit betraut werden.