Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

In eigener Sache: Eine jetzt veröffentlichte Studie der Kanzlei iRights.Law legt dar, dass man gekaufte „digitale Güter“ derzeit nicht ohne Weiteres weiterverkaufen darf. Um herrschende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, schlägt sie neue Regelungen vor.