Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Flüchtige Kopien von Webseiten im Arbeitsspeicher bleiben erlaubt, „Ping“-Anrufe sind als Betrug strafbar, der BGH entschärft die Störerhaftung bei Familienangehörigen. Außerdem im Wochenrückblick: weiteres Urteil zu Redtube, schlechte Note für Cyber-Abwehrzentrum. EuGH: Lesen von Online-Artikeln ist kein Urheberrechtsverstoß Das Abrufen von Internetseiten ist urheberrechtlich zulässig.