Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Eine Berufung des Heise-Verlages gegen das Forenhaftungs-Urteil wurde am Dienstag dieser Woche vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen. Forenbetreiber sind demnach verpflichtet, Beiträge in ihren Internet-Foren vor der Veröffentlichung auf Rechtsverstöße zu prüfen. Gleichzeitig jedoch schränkte das OLG die Kontrollpflichten zugunsten des Verlages ein.