Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Neben dem fehlenden Gleichgewicht zwischen Persönlichkeitsrechten und Kommunikationsfreiheiten weist Verfassungsrichter Johannes Masing auf ein weiteres Problem des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ hin: Wenn Suchmaschinen Verweise löschen, wird das Problem vom eigentlichen Konflikt entkoppelt. Zugleich macht er einen sinnvollen Alternativvorschlag.