Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Die Unterlassungsforderung der klagenden Künstlerin hat das Gericht allerdings zurückgewiesen. Das Thüringer Oberlandesgericht hat Ende Februar entschieden, dass Googles Anzeige von verkleinerten Bildern (Thumbnails) von Websites eine Urheberrechtsverletzung darstellt.