Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Wenn in der Google-Bildersuche so genannte „Thumbnails“, das sind verkleinerte Versionen von Fotos, angezeigt werden, kann das ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Das hat ein US-Richter entschieden und damit teilweise dem Erotik-Angebot „Perfect 10“ Recht gegeben, das Google verklagt hatte.