Veröffentlicht in iRights.info
Autor Alexander Wragge

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Youtube muss mehr tun, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Das Portal Youtube ist für die Videos auf seiner Seite mitverantwortlich und fällt bei Urheberrechtsverletzungen unter die sogenannte Störer-Haftung. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA im Fall von zwölf GEMA-geschützten Musiktiteln.