Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Im Streit um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer virtuellen Kopie des Kölner Doms im Online-Spiel Second Life hat das Kölner Landgericht entschieden, dass es der Textur der Kopie an “einer künstlerischen Leistung” mangelt.