Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Das Urheberrecht schützt bekanntlich Sprachwerke wie Romane, Gedichte, Computerprogramme und … die Verwendung von Schlüsselwörtern zur Suchmaschinenoptimierung. Zu dieser Auffassung sind jedenfalls die Richter des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock am 27. Juni 2007 (!) gekommen (Az 2 W 12/07, via Telemedicus). Die entscheidenden Passagen des Urteils lauten: Das Verfahren war von der Ongate GmbH angestrengt worden.