Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Dresden Ende 2006 im Fall RTL gegen Shift TV das Verbot von Online-Videorekordern bestätigt. Internet-Angebote, bei denen Fernsehsendungen aufgezeichnet und später angesehen werden können, verstoßen demnach gegen das urheberrechtlich geschützte Senderecht.