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Das argentinische Urheberrecht, wie es im Gesetz Nr. 11.723 festgeschrieben wurde, ist als reines Eigentumsrecht konzipiert. Wenn die Teilhabe an Kultur und die Ansprüche der Urheber wieder ins Gleichgewicht kommen sollen, ist eine tiefgreifende Reform nötig. Das Gesetz zum geistigen Eigentum Nr. 11.723 ist eine alte Regelung aus dem Jahr 1933, das auf literarische, wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten Anwendung findet.