Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Wer im Kino Videoaufnahmen macht, mit der Absicht, den Film zu verbreiten, könnte in Zukunft ebenso strafrechtlich verfolgt werden wie jemand, der eine Tauschbörse nutzt. Das sieht das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vor, das im März in Marokko weiter verhandelt werden soll – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Hollywoods Lobbyisten können offenbar einen wichtigen Erfolg für sich verbuchen.