Veröffentlicht in iRights.info
Autor Tobias Schwarz

Das Urheberrechtsgesetz wird zu restriktiv ausgelegt und ist damit kaum geeignet, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden. Zu diesem Ergebnis kommen die beiden Münsteraner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, sowie sein Kollege Dr. Pascal Schumacher.