Veröffentlicht in iRights.info
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In einem Positionspapier hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergangene Woche Stellung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse genommen. Sie nimmt dabei eine äußerst kritische Haltung gegenüber dem Leistungsschutzrecht ein, welches journalistische Inhalte ergänzend zu ihrem urheberrechtlichen Schutz vor Kopien durch Dritte schützen soll.