Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Eltern haften bei Belehrung nicht fürs Filesharing der Kinder, so der Bundesgerichtshof. Außerdem im Wochenrückblick: Urheberrecht bei Fragenkatalogen, Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs, Facebook für Fahndungen und beim ORF, FoeBuD mit neuem Namen. BGH: Eltern haften bei Belehrung nicht für Filesharing Haften Eltern, wenn ihre Kinder illegal Dateien über Filesharing-Plattformen verbreiten?