Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Redtube erwirkt eine einstweilige Verfügung im Streit um Porno-Streaming-Abmahnungen, das Oberlandesgericht Nürnberg sieht Massenabmahnungen zur Impressumspflicht als unzulässig, die Tagesschau-App ist nach dem Urteil in der Berufungsinstanz erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: NSA-Überwachung, Internet-Ausschuss, Onlinehändler und Rundfunkbeitrag.