Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Mit seinem Urteil vom Donnerstag dieser Woche stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass Amazon die so genannte Leermedienabgabe zahlen muss. Und zwar in jenen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Privatkopie erlaubt ist, wie Deutschland und Österreich. Ausgangspunkt des Falles ist die österreichische Gesellschaft zur Verwertung von Urheberrechten, Austro-Mechana.