Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Online-Versteigerungen müssen sofort gesperrt werden, wenn klar ist, dass sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Außerdem kann der Rechteinhaber, dessen Rechte verletzt wurden, beim Online-Auktionshaus Auskunft verlangen über die Identität eines Verkäufers, wenn der ein Pseudonym verwendet. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.