Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Knapp sechs Wochen, nachdem der erste Entwurf für das Presse-Leistungsschutzrecht bekannt wurde, gibt es nun einen weiteren, geänderten Referenten­entwurf vom 27. Juli. Nun sollen nur noch Suchmaschinenanbieter betroffen sein. Besser wird das Vorhaben damit aber nur bedingt, einige grundlegende Kritikpunkte werden auch durch den neuesten Richtungswechsel nicht ausgeräumt, urteilt Till Kreutzer.