Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Zeitgleich mit dem Start der deutschsprachigen Version des Videoportals Youtube gaben Youtube und die GEMA eine Einigung bekannt: Fortan dürfen Nutzer in Ihren Videos das Weltrepertoire musikalischer Werke legal verwenden. Ganz legal? Nicht ganz. Wer die Musik nicht selbst trällern, sondern bestehende Aufnahmen nutzen will, dem reicht die GEMA-Erlaubnis nicht. Web-2.0-Portale und das Urheberrecht sind ein heikles Thema.