Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Freiberuflern wird die Situation bekannt sein: Man schreibt einen Artikel, programmiert ein Content-Management-System oder gestaltet Grafiken und Prospekte für einen Kunden. Wenn überhaupt, wird noch über den Preis verhandelt. In Bezug auf die Frage, wer welche Rechte an den Arbeitsergebnissen bekommt, beruft sich der Kunde auf seine AGB, in denen sich eine weit reichende Buy-out-Klausel findet.