Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Wer einen fremden Inhalt wie etwa ein Video woanders einbettet, muss im Normalfall wohl nicht mehr fürchten, damit eventuell Urheberrechte zu verletzen. Das ergibt sich einem Bericht zufolge aus einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Meldung der Kanzlei „Knies & Albrecht“ beschlossen, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel nicht in Urheberrechte eingreift.