Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes plädiert in zwei Verfahren dafür, dass Plattformbetreiber nicht für Urheberrechtsverstöße haften. Sollte der EuGH so entscheiden, könnte das dem vom BMJV vorgeschlagenen „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ entgegenkommen. Wenn Nutzer*innen auf Plattformen wie Youtube oder Uploaded geschützte Inhalte widerrechtlich hochladen, dann haften dafür nach derzeitigem EU-Recht nicht die Betreiber.