Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Urteil des Gerichts der Europäischen Union am Freitag: Gegenseitige Vereinbarungen von Verwertungsgesellschaften in Europa haben nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Der Dachverband CISAC hatte gegen die Europäische Kommission geklagt und jetzt – teilweise – Recht bekommen.