Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Im August 2013 trat in Deutschland das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in Kraft. Heute erklärte es der Europäische Gerichtshof für unzulässig. Die damalige Bundesregierung hatte versäumt, das Gesetz vorab von der EU-Kommission notifizieren zu lassen. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für sämtliche, das LSR betreffende Aktivitäten der VG Media.